Nach der Notenbildungsverordnung (NVO) haben die Schülerinnen und Schüler (Klassen 7 – 10) eine gleichwertige Feststellung von Leistungen der Schüler (GFS) zu erbringen.
Anforderungen
Als Leistungen können gewertet werden:
Rahmenbedingungen
Termine
Bis zu einem jährlich festgelegten Termin vor den Herbstferien:
Schülerinnen und Schüler müssen entscheiden, in welchem Fach sie die GFS erbringen wollen.
Bis zu einem jährlich festgelegten Termin nach den Herbstferien:
Der Klassenlehrer sorgt durch Absprachen für eine möglichst gerechte Verteilung der GFS auf die einzelnen Fächer. Im Konfliktfall entscheidet der Schulleiter.
Die GFS muss i.d.R. bis Mitte Juni erbracht sein. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers und in besonders begründeten Fällen kann dieser Termin in den Juli, bis 14 Tage vor der Zeugniskonferenz verlegt werden.
Am Samstag, den 01.02.2025 findet am MSG der diesjährige Tag der offenen Tür für unsere zukünftigen 5. Klässlerinnen und 5. Klässler statt. Wir freuen uns
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