Fragen und Antworten

1. Welche Dokumente müssen zur Anmeldung in der Schule vorgelegt werden?

Die Blätter 3 und 4 der Grundschulempfehlung müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Wenn Sie wollen, können Sie das Anmeldeformular des MSG zu Hause ausfüllen und mitbringen (siehe auch Homepage des MSG/Aktuelles/Formulare). In der Schule halten wir ebenfalls Formulare bereit, die dort ausgefüllt werden können. Das neue Masernschutzgesetz ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten.
Es sieht vor, dass der Impfstatus gegen Masern bei Kindern überprüft und vor Aufnahme in eine Schule nachgewiesen werden muss. Wenn möglich, legen Sie bei der Anmeldung einen Nachweis vor, dass Ihr Kind gegen Masern geimpft ist.

2. Muss ich dem Gymnasium mitteilen, welche Schulart von der Grundschule empfohlen wurde?

Ja. Die Empfehlung der Grundschule ist für die Eltern rechtlich nicht bindend. Das MSG bietet den Eltern Beratungsgespräche an, falls die Grundschulempfehlung von dem Wunsch der Eltern abweicht. Bitte vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch rechtzeitig nach Erhalt der Grundschulempfehlung, möglichst vor dem Anmeldetermin.

3. Wie groß sind die Klassen am Martin-Schongauer-Gymnasium?

Das hängt von den Anmeldezahlen ab. Die Bedingungen sind für alle weiterführenden Schulen gleich: In einer Klasse dürfen bis zu 30 Schüler sein. In vielen Fällen ist die tatsächliche Zahl der Schülerinnen und Schüler geringer.

4. Müssen die Kinder zur Anmeldung mitkommen?

Nein. Erfahrungsgemäß kommen die Kinder gerne mit zur Anmeldung. Sie erfahren, dass es um sie geht. Sie erhalten einen weiteren Eindruck von ihrer zukünftigen Schule. Wir freuen uns, wenn die Kinder zur Anmeldung mitkommen.

5. Gibt es das „Windhundprinzip“ bei der Anmeldung?

Nein. Die Anmeldung gilt, unabhängig von der Uhrzeit, zu der sie erfolgt.

6. An den Anmeldetagen bin ich verhindert. – Was kann ich tun?

Rufen Sie uns an. Wir finden einen Termin vor dem offiziellen Anmeldetermin.

7. Ist es sicher, dass mein Kind einen Platz am MSG bekommt?

In der Vergangenheit konnten alle Schüler*innen, die angemeldet wurden, aufgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass das auch in diesem Jahr so sein wird.

8. Wie kann ich sicher sein, dass das Gymnasium die richtige Schulart für mein Kind ist?

Eine Garantie gibt es nicht. Nehmen Sie die Empfehlung der Grundschule ernst. Ihr Kind sollte die Schulleistungen an der Grundschule weitgehend selbstständig erbracht haben. Wir nehmen uns Zeit für ein Gespräch, in dem wir Sie beraten. Sprechen Sie uns an. Überlegen Sie, ob Sie das Beratungsverfahren, das die Grundschulen anbieten, in Anspruch nehmen.

9. Soll ich mein Kind auf dem Gymnasium anmelden, obwohl ich selbst keine Erfahrungen auf dem Gymnasium gemacht habe und vermutlich nicht bei den Hausaufgaben helfen kann?

Ja. Sie müssen den Unterrichtsstoff des Gymnasiums nicht beherrschen. Die Schule bietet eine Hausaufgabenbetreuung an, montags bis donnerstags ab 13.55 Uhr. Es ist von Vorteil, wenn Eltern von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die Hausaufgaben sorgfältig angefertigt wurden. Dazu sind Fachkenntnisse nicht erforderlich.

10. Ich möchte, dass mein Kind gemeinsam mit seinen Freunden in eine Klasse kommt. Was soll ich tun?

Bitte geben Sie auf dem Anmeldeformular ein oder zwei Namen von Kindern an, mit dem Ihr Kind gerne in eine Klasse gehen möchte. Soweit es organisatorisch möglich ist, werden diese Wünsche berücksichtigt. Informieren Sie uns bitte auch, wenn Ihr Kind in der Grundschule häufig in Konflikte verwickelt war und daher mit einem bestimmten Kind nicht in die gleiche Klasse kommen soll.

11. Wo finde ich weitere Informationen zu diesen Themen?

    • Bilingualen Zug Französisch
    • Musikprofil
    • Streicherklasse

siehe Menüpunkt “Unterricht & Wahlmöglichkeiten”

ÖFFNUNGSZEITEN SEKRETARIAT

Montag bis Donnerstag
07:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
Freitag 7:30 – 13:00 Uhr

07667 – 90 60 40
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Leo-Wohleb-Straße 2
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Tel.: 07667/90604-0

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