Liebe Eltern, Kolleginnen, Kollegen, Schülerinnen und Schüler,
heute möchten wir Sie kurz über einige aktuelle Themen informieren:
Schule unter Pandemiebedingungen
Seit Schulbeginn nach den Osterferien wird an der Schule nicht mehr getestet. Auch die Absonderungsregeln wurden nun angepasst:
Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen sich weiterhin sofort nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben. Die Isolation für diese Personen beträgt im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht keine Absonderungspflicht mehr. Es wird aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Es dürfen also Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte, in deren häuslichem Umfeld eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist, regulär am Schulbetrieb teilnehmen.